Ab 01.01.2026 wurden unsere Heimentgelte angepasst.
Über die unten stehenden Links können Sie sich über die neuen Preise in unserem Alt- und Neubaubereich informieren.
media/pdf/Preisliste-ab-01.01.2022-Altbau.pdf
media/pdf/Preisliste-ab-01.01.2022-Neubau.pdf
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht Anspruch auf Pflegewohngeld. Für die Berechnung des Pflegewohngeldes werden alle Einkünfte herangezogen, z.B. alle Renten (ZVK, Werksrenten), Miet- und Zinseinkünfte.