Was ist bei Einzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung zu beachten und zu regeln?
Vor dem Einzug:
- Überlegen Sie, wer helfen und entlasten könnte - Fragen Sie in der Einrichtung nach, was Sie zu erledigen haben und was von der Einrichtung erledigt wird - klären Sie mit Ihrem Vermieter die Kündigungsfristen - Ordnen Sie vorhandene Papiere (Sparbücher, Rentenbescheide evtl. Vollmachten) - Sprechen Sie mit der Einrichtung ab, was Sie mitnehmen dürfen (Möbelstücke, Andenken) - Was soll mit Ihren anderen Sachen geschehen? Was soll verschenkt oder verkauft werden? - Was muss für die Aufnahme in unser Haus noch angeschafft werden? - Kündigen Sie Versicherungen, die Sie nicht mehr benötigen - Stornieren Sie überflüssige Daueraufträge bei Ihrer Bank - Stellen Sie einen Nachsendeantrag bei der Post - Überlegen Sie, wer über Ihren Umzug informiert werden soll - Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen der vollstationären Pflege bei ihrer Pflegeversicherung - Stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt, wenn Ihr Vermögen nur noch 2.600,- Euro (alleinstehende) oder 3214,- Euro (verheiratete) beträgt.
Welche Unterlagen sind bei der Verwaltung vorzulegen?
- Heimnotwendigkeitsbescheinigung (Pflegekasse) - Pflegestufe, Einstufungsbescheid (Pflegekasse) - Betreuung, Generalvollmacht (sofern vorhanden) - Bestallungsurkunde, falls ein Betreuer vom Amtsgericht bestellt ist. - Attest vom Hausarzt (frei von Infektionskrankheiten) - Krankenversichertenkarte - Befreiung von Zuzahlungen der Krankenkasse (sofern vorhanden) - Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden) - Personalausweis (auch wenn er abgelaufen ist) oder Ersatzbescheinigung - aktuelle Rentenbescheide (eigene, Witwen-, Werksrente, Zusatzversorgung) - Bescheid über Kriegsopferfürsorge - Zinsbescheinigungen, Kapitalerträge, sonstige Einnahmen für Pflegewohngeld (wird vom Heim beantragt bei Vermögen unter 10 000,- Euro) - Ummeldung Einwohnermeldeamt, sofern keine Anmeldung für eine andere Wohnung in der BRD besteht und bestehen bleiben soll - SEPA-Lastschriftverfahren für Heimkosten/persönliche Ausgaben (bei Einzug in der Verwaltung)
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