geänderte Besuchszeiten:
Montags: 11:00 - 18:00 Uhr (Ankunfszeit)
Die.-Son.: 10.00 - 17:00 Uhr (Ankunftszeit), auch am Wochenende/Feiertag,
Terminvereinbarung in der Verwaltung
Mo.-Do. 9.00 Uhr -16.00 Uhr,
Fr. 9.00-14.00 Uhr
Pause Verwaltung:
12.30 Uhr-13.30 Uhr
Besuchsmöglichkeiten:
- Bewohnerzimmer (ohne Termin)
- Balkonzimmer (mit Termin)
- Geburtstagszimmer (mit Termin)
- Saal 1 (mit Termin)
- Spaziergänge mobile Bew. (ohne Termin)
- Spaziergänge immobile Bew.(mit Termin)
- Terrasse+ Garten/Besucherareal freigegeben
Terminvereinbarung erforderlich für:
Balkon, Geburtstagszimmer, Saal 1 und Spaziergängen mit immobilen Bewohnern. Besuche im Zimmer und Spaziergänge mit mobilen Bewohnern sind ohne Termine möglich
2 Besuche pro Tag/Bewohner von maximal 2 Personen im Innenbereich, bis zu 4 Personen im Außenbereich
Besuchsdauer:
- im Zimmer: 1 Std./ Besuch
- im Besucherraum:1 Std./Besuch
- am Balkonzimmer: 1 Std./Besuch
- im Außengelände (Einrichtung): 1 Std./Besuch
- Außerhalb der Einrichtung: 6 Std./ Tag - danach erfolgt verpflichtend wöchentlich ein PoC-Antigen-Test (TestVO) beim Bewohner
- Individuelle Regelungen möglich z.B. bei Palliativbegleitung
Hygienemaßnahmen/Abstand:
Nach Händedesinfektion und mit mind.
1,5 m
Abstand (oder im Besucherraum, Balkonzimmer mit Plexiglasscheibe) ist kein Mund-Nase-Schutz notwendig (Wir empfehlen aber das Tragen eines MNS).
Nach Händedesinfektion und mit FFP2-Maske (Besucher und
Bewohner!) ist körperlicher Kontakt (z.B. Hand halten) erlaubt, wenn der Bewohner nicht unter Quarantäne steht.
In Absprache mit der WTG-Behörde, dem Gesundheitsamt und allen stationären Einrichtungen, haben Besucher im Zimmer Schutzkittel zu tragen (dringende Empfehlung)
Kontakt zu anderen Bewohnern und Mitarbeitern auf dem Wohnbereich (Aufenthaltsbereich) mit mindestens 1,5 m Abstand, (wir empfehlen auch hier eine FFP2-Maske).
Besuche von Bewohnern unter Quarantäne:
- mit Schutzkittel, FFP2 Maske, 1,5 m Abstand, Händedesinfektion vor Betreten und nach Verlassen des Zimmers. Schutzausrüstung wird vor Verlassen des Zimmers im Abfalleimer entsorgt.
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Besuche außerhalb der Besuchszeit (Ausnahme z.B. Palliativbegleitung) Besuche ohne Termin am Balkon, im Geburtstagszimmer, Saal 1 oder Spaziergänge mit immobilen Bewohnern (diese müssen von MA vorab in den Rollstuhl mobilisiert werden, daher Termin notwendig)
Besuche bei Bewohnern, die unter Quarantäne stehen, sind ohne Schutzkittel und FFP2 Maske nicht erlaubt. Hier muss ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden.
- Körperkontakt ist nicht erlaubt
- 2 Besuche am Tag
- 2 Besucher im Innenbereich
- 4 Besucher im Außenbereich
- 1 Stunde in der Einrichtung
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- 6 Stunden außerhalb der Einrichtung
Verzicht auf FFP2-Maske bei Abstand < 1,5 Meter, oder ohne Plexiglasscheiben
Ohne
Händedesinfektion und FFP2-Maske ist Körperkontakt verboten, wenn der Bewohner FFP2-Maske nicht toleriert, ist Körperkontakt verboten!
Kontakt zu anderen Bewohnern und Mitarbeitern < 1,5 Meter Abstand, Besuche anderer Bewohner auf dem Wohnbereich, oder in deren Zimmern
Körperlicher Kontakt zu Bewohnern, die unter Quarantäne stehen ist nicht erlaubt!
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