Besuchszeit: (Gültig vom 25.02.-14.03.2021)
Montags: 13:00-16:00 Uhr
Dienstags bis Freitags:
10:00-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr
Samstags und Sonntags:
10:00-12:00 Uhr und 13:30-16:30 Uhr
Zusätzliche Termine (Ausnahmefälle):
Terminvereinbarung in der Verwaltung
Mo.-Do. 9.00-16.00, Fr. 9.00-14.00Uhr
Pause Verwaltung: 12.30 Uhr-13.30 Uhr
Besuchsmöglichkeiten während der Besuchszeiten:
Bewohnerzimmer (ohne Termin)
Balkonzimmer (mit Termin)
Geburtstagszimmer (mit Termin)
Saal1 (mit Termin)
Spaziergänge mobile Bew. (ohne Termin)
Spaziergänge immobile Bew.(mit Termin)
Terrasse+ Garten/Besucherareal freigegeben
Terminvereinbarung erforderlich für:
Balkon, Geburtstagszimmer, Saal 1 und Spaziergängen mit immobilen Bewohnern
Besuche im Zimmer und Spaziergänge mit mobilen Bewohnern sind ohne Termine möglich
2 Besuche pro Tag/Bewohner
von maximal 2 Personen im Innenbereich,
bis zu 4 Personen im Außenbereich (während der Besuchszeiten s.o)
Besuchsdauer:
Im Zimmer: 1 h/ Besuch
Im Besucherraum:1 h/Besuch
Am Balkonzimmer: 1 h/Besuch
Im Außengelände (Einrichtung):1h/Besuch
Außerhalb der Einrichtung: 6 h/ Tag
->danach erfolgt verpflichtend wöchentlich
ein PoC-Antigen-Test (TestVO) beim Bew.
Individuelle Regelungen möglich: z.B. bei Palliativbegleitung
Hygienemaßnahmen/Abstand:
Nach Händedesinfektion und mit mind. 1,5 m Abstand (oder im Besucherraum, Balkonzimmer mit Plexiglasscheiben) ist im Außenbereich mind. ein medizinischer Mundschutz notwendig
Nach Händedesinfektion, mit neg. PoC-Test (Besucher) und mit FFP2 Maske
( Besucher und Bewohner!) ist körperlicher Kontakt (z.B. Hand halten) erlaubt, wenn der Bewohner nicht unter Quarantäne steht
In Absprache mit der WTG-Behörde, dem Gesundheitsamt und allen stat. Einrichtungen, haben Besucher im Zimmer Schutzkittel zu tragen (dringende Empfehlung)
Kontakt zu anderen Bewohnern und Mitarbeitern auf dem Wohnbereich (Aufenthaltsbereich) mit mindestens 1,5 m Abstand, auch hier ist eine FFP2 Maske zu tragen
Besuche von Bew. unter Quarantäne -> mit Schutzkittel, FFP2 Maske, 1,5 m Abstand, Händedesinfektion vor Betreten und nach Verlassen des Zimmers, Schutzausrüstung wird vor Verlassen des Zimmers im Abfalleimer entsorgt
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Besuche ohne vorherigen PoC-Schnelltest
Besuche mit Symptomen und/oder mit positivem Testergebnis (PoC oder PCR-Test)
Besuche außerhalb der Besuchszeit
( Ausnahme z.B. Palliativbegleitung)
Besuche ohne Termin am Balkon, im Geburtstagszimmer, Saal1 oder Spaziergänge mit immobilen Bewohnern (diese müssen von MA vorab in den Rollstuhl mobilisiert werden, daher Termin notwendig)
Besuche bei Bewohnern, die unter Quarantäne stehen, sind ohne Schutzkittel und FFP2 Maske nicht erlaubt, hier muss ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden
->Körperkontakt ist nicht erlaubt
>2 Besuche am Tag
> 2 Besucher im Innenbereich
> 4 Besucher im Außenbereich
> 1 Stunde in der Einrichtung
> 6 Stunden außerhalb der Einrichtung
Verzicht auf FFP2 Maske bei Abstand <1,5 Meter, oder ohne Plexiglasscheiben
Ohne
Händedesinfektion, neg. PoC-Test und FFP2 Maske ist Körperkontakt verboten, wenn der Bewohner eine FFP2 Maske nicht toleriert, ist Körperkontakt verboten
Kontakt zu anderen Bewohnern und Mitarbeitern < 1,5 Meter Abstand, Besuche anderer Bewohner auf dem Wohnbereich, oder in deren Zimmern
Körperlicher Kontakt zu Bewohnern, die unter Quarantäne stehen, ist nicht erlaubt
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